Aktuelles zu Förderung & Energie
Förderbedingungen und gesetzliche Vorgaben ändern sich regelmäßig. Hier finden Eigentümer verständliche Kurzinfos zu wichtigen Änderungen rund um Sanierung, Wärmepumpe und Energieberatung.
iSFP · BAFA
Stand: 13.08.2026
Aktuelle BAFA-Förderung für den iSFP
Die Energieberatung für Wohngebäude wird weiterhin mit 50 % des förderfähigen Beratungshonorars bezuschusst.
Ein- und Zweifamilienhäuser: maximal 650 € Zuschuss.
Bei einem iSFP-Honorar von 1.590 € beträgt der mögliche Eigenanteil damit ab 940 €, sofern die Fördervoraussetzungen erfüllt sind.
Wichtige Voraussetzungen
- Das Wohngebäude muss die Voraussetzungen der BAFA-Energieberatung für Wohngebäude erfüllen.
- Der Förderantrag muss vor Vorhabenbeginn gestellt werden.
- Die Beratung muss durch eine für das Förderprogramm qualifizierte Energieeffizienz-Expertin bzw. einen qualifizierten Experten erfolgen.
Quelle: BAFA – Energieberatung für Wohngebäude
Wichtig seit 21.07.2026
Stand: 13.08.2026
Neue Bedingung für den iSFP-Bonus
Seit dem 21. Juli 2026 gelten strengere Voraussetzungen für den zusätzlichen iSFP-Bonus bei BEG-Einzelmaßnahmen.
Der 5-%-iSFP-Bonus wird erst ab einem förderfähigen Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 € gewährt.
Nach den aktuellen Bundesinformationen wird der Bonus nur auf den Teil der förderfähigen Ausgaben angewendet, der das Mindestinvestitionsvolumen übersteigt.
Der iSFP kann bei den entsprechenden Effizienzmaßnahmen weiterhin die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben auf bis zu 60.000 € je Wohneinheit erhöhen.
Wichtig: Der iSFP-Bonus gilt nicht für die Heizungsförderung selbst.
Quelle: Energiewechsel / Bundesministerium – BEG FAQ
Hinweis: Förderprogramme und technische Anforderungen können sich kurzfristig ändern. Die Beiträge geben den jeweils angegebenen Informationsstand wieder. Maßgeblich sind die aktuellen Richtlinien und Merkblätter der zuständigen Förderstellen.